Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung umfasst die qualitative und quantitative Planung und Steuerung in der Kinder- und Jugendhilfe.
Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern und soll die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen erfassen und mit Angeboten, Einrichtungen, Diensten und Maßnahmen ausgestalten, um positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen.
Der Auftrag der Jugendhilfeplanung ist im SGB VIII geregelt und stellt eine Plichtaufgabe der Landkreise dar.
Ausgangslage
Grundlage für die Jugendhilfeplanung bildet der § 80 SGB VIII.
Dieser regelt, wofür die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung zuständig sind.
Für junge Menschen und Familien sollen positive Lebensbedingungen geschaffen und erhalten werden. Wenn der Bedarf an Einrichtungen und Diensten ermittelt wurde, müssen die verschiedenen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe auch ausgestaltet werden. Damit dies erreicht werden kann, ist eine gemeinsame, ressortübergreifende Zusammenarbeit aller an Kinder- und Jugendhilfe beteiligten Akteure anzustreben.
Wollt ihr mehr über die Jugendhilfeplanung im Allgemeinen wissen? Auf der Intersetseite des Landesjugendamtest findet ihr viele weitere Informationen.
Jugendbefragung Landkreis
Eine großangelegte Befragung von Kindern und Jugendlichen aus dem Jahr 2012 hatte zum Ziel, die Lebenswelt Jugendlicher im Landkreis Neumarkt abzubilden.
4.681 Jugendliche der Jahrgangsstufen 7 bis 9 wurden in Zusammenarbeit mit den Schulen zu verschiedenen Bereichen wie Freizeit, Medien, Vereine/Verbände und Schule befragt.
Download der Jugendbefragung als PDF (PDF, 4 MB, nicht barrierefrei)