Erweitertes Führungszeugnis
Erweiterte (eFZ) Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit
Ziel des Bundeskinderschutzgesetzes (§72a SGB VIII) ist es, einschlägig vorbestrafte Personen von der Warnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten. Vereine und freie Träger sollen demnach über ein erweitertes Führungszeugnis sicher stellen, dass keine bei ihnen ehren- oder nebenamtlich tätigen Personen einschlägig vorbestraft sind. Im Bundeskinderschutzgesetz wurde geregelt, dass u.a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein eFZ vorzuweisen haben.
Eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Neumarkt und dem freien Träger (Vereine, Jugendorganisationen, Gemeinden etc.) ist notwendig. Sollten Vereine/Verbände grundsätzlich noch keine Vereinbarung bezüglich der eFZ nach §72a SGB VIII mit dem Jugendamt geschlossen haben, finden Sie hierzu im Folgenden alle notwendigen Formulare. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Kommunale Jugendpflegerin Luisa Hofmann.
Vorgehen für die Einholung des Erweiterten Führungszeugnisses (EF):
1. Sie als Vorsitzende/r überlegen bitte, wer aus Ihrem Verantwortungsbereich ein erweitertes Führungszeugnis tatsächlich braucht, wer also direkt mit Kindern- und Jugendlichen Kontakt hat.
2. Nach der Festlegung des Personenkreises schicken Sie die einzelnen Personen zum Einwohnermeldeamt. Verwenden Sie dafür bitte das Formular für den Einzelnachweis (Anlage 2).
3. Das EF wird dann vom Bundesamt für Justiz in Bonn kostenlos, in der Regel nach 1-2 Wochen, direkt an den Antragssteller, die Antragstellerin gesendet.
4. Mit dem EF geht nun der Antragsteller zur Kommune und lässt sich eine sogenannte „Negativbescheinigung“ (Anlage 4) ausstellen, diese gewährleistet den weiteren Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit.
5. Abschließend müssen Sie sich als Vorsitzende/r bzw. Ihre Abteilungsleiter/in diese „Negativbescheinigung“ zeigen lassen und die Einsicht dokumentieren.
Anlagen:
Anlage 2 Einzelnachweis (Antrag & Kostenbefreiung) (PDF; 447 KB; nicht barrierefrei)
Anlage 4 Negativbescheinigung (PDF; 407 KB; nicht barrierefrei)
Vereinbarung nach § 72a SGB VIII (PDF; 128 KB; nicht barrierefrei)