Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kommunale Jugendarbeit Neumarkt ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website koja-neumarkt.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website der Kommunalen Jugendarbeit Naumarkt unter koja-neumarkt.de ist teilweise vereinbar mit der BayDiV. Sie erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Nicht barrierefreie Dokumente sind jeweils mit dem Hinweis „nicht barrierefrei“ gekennzeichnet.
Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für PDF-Dokumente oder Videos.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.06.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde im Rahmen einer Selbstbewertung entsprechend Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2024 überprüft.
Hinweise an uns
Bei Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit können Sie sich an die Verwaltung der Kommunalen Jugenarbeit Neumarkt wenden.
Am einfachsten ist dies möglich über das entsprechende Formular:
Feedback-Formular zur Barrierefreiheit
Alternativ können Sie eine E-Mail an koja@landkreis-neumarkt.de senden.
Ansprechpartner für Barrierefreiheit:
Kommunale Jugendarbeit (KOJA) Landkreis Neumarkt
Dr.-Grundler-Straße 9, 92318 Neumarkt
Telefon: 09181 4701438
E-Mail: koja@landkreis-neumarkt.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Web: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.