Gemeindliche Jugendarbeit

Die Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden hat einen soliden gesetzlichen Hintergrund.

Im Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) findet sich die Verpflichtung zur Jugendarbeit an vorderster Stelle.

Mit dem Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) erfahren die Kommunen eine besondere Aufwertung im Hinblick auf die Kinder- und Jugendarbeit, ihnen wird ein hohes Maß an politischer Verantwortung und Entscheidungskompetenz für die örtlichen Angebote der Jugendarbeit zuerkannt.

Den Kommunen fällt dabei eine wichtige Rolle bei der Förderung der Jugend zu, denn ein attraktives und breites Angebot für Kinder und Jugendliche ermöglicht eine bessere Sozialisation vor Ort und legt damit auch den Grundstein für ein Verbleiben und ein ehrenamtliches Engagement.

Dies bedeutet wiederum neue Ressourcen für die Kommunen und stärkt die Zukunftsfähigkeit.

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