Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung umfasst die qualitative und quantitative Planung und Steuerung in der Kinder- und Jugendhilfe.
Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern und soll die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen erfassen und mit Angeboten, Einrichtungen, Diensten und Maßnahmen ausgestalten, um positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen.
Der Auftrag der Jugendhilfeplanung ist im SGB VIII geregelt und stellt eine Plichtaufgabe der Landkreise dar.