Gesetzlicher Jugendschutz

Gesetzlich ist der Jugenschutz im bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetz (JuSchG) verankert. Dieses Gesetz umfasst die Bereiche Medien, Tabakwaren und Alkohol.

Gerne können Sie sich zu Fragen des Jugendschutzes persönlich an die Kommunale Jugendarbeit wenden oder Sie informieren sich unter den weiteren Links auf dieser Seite.

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