Profil der Kommunalen Jugendarbeit (KOJA)

Die Kommunale Jugendarbeit (KOJA) ist die vom Jugendamt eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt (sogenannte örtlich öffentliche Träger) getragene Fachstelle für Jugendarbeit. Die Kommunale Jugendarbeit ist somit Teil der Jugendhilfe und bietet durch ihre Inhalte, Methoden und den Zugang zu ihren Zielgruppen ein eigenständiges Aufgabengebiet. Gesetzliche Grundlage der Arbeit bildet das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG).

Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung im Bereich der Jugendhilfe hat die Kommunale Jugendarbeit im Auftrag des Jugendamtes dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Durch das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist der Qualitätsbegriff bzw. die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe erstmalig definiert und als weitere Aufgabe der Jugendämter bestimmt worden. Für die Qualitätsentwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist die KOJA zuständig.

Im Schwerpunkt ist Kommunale Jugendarbeit infrastrukturorientiert tätig:

  1. Sie schafft Grundlagen durch Klärung von Bedarfslagen, Infrastrukturplanung und Konzeptbildung.
  2. Sie wirkt durch Anregung, Beratung und ggf. Förderung darauf hin, dass Träger der freien Jugendhilfe und Gemeinden die erforderlichen Dienste,Einrichtungen und Angebote bereitstellen.
  3. Sie sorgt für Information, Vernetzung und Koordination von Angeboten für Träger und Zielgruppen.
  4. Sie erbringt selbst Leistungen, soweit andere Träger dazu nicht bereit oder in der Lage sind.

Die Kommunale Jugendarbeit fördert die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und unterstützt in neutraler Weise die Einrichtungen und die freien Träger der Jugendarbeit.

Weitere Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit sind z.B.: Schulung und Unterstützung von ehrenamtlichen JugendleiterInnen, Angebote der außerschulischen Bildungsarbeit für Freizeit und Erholung, schul-, arbeitswelt- und familienbezogene Angebote, Beratung und Information in jugendrelevanten Fragen, gesetzlicher und präventiver Jugendschutz und die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS).

Ihr wollt noch mehr darüber wissen? Hier bekommt ihr einen zusammenfassenden Überblick über die Aufgaben der kommunalen Jugendarbeit.

Jugendschutz

Im Jugendamt Neumarkt ist der vorbeugende (präventive) und der ordnungsrechtliche (gesetzliche) Jugendschutz bei der Kommunalen Jugendarbeit verortet. Die Aufgabenschwerpunkte ergeben sich aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) mit den enthaltenen Bereiche Medien, Sucht, Gewalt und Rechtsextremismus.

Zusätzlich ist die Kommunale Jugendarbeit in Neumarkt im Rahmen der Durchführung der Gewerbeordnung für das Beteiligungsverfahren bei den gaststättenrechtlichen Gestattungen nach § 12 Gaststättengesetz zuständig.

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

JaS ist eine Jugendhilfemaßnahme im System Schule und wird durch die Kommunale Jugendarbeit im Sonderpädagogischen Förderzentrum Neumarkt, an der Grundschule in Parsberg und am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Neumarkt angeboten.

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