Erziehungsübertragung

Die Erziehungsbeauftragung ist im Jugendschutzgesetz verankert und liegt gemäß §1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes vor, wenn eine Person über 18 Jahre als Erziehungsbeauftragter dauerhaft oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (Eltern oder Vormund) Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

Eine Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ist gemäß §5 Abs. 1 bei Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24 Uhr notwendig.

Eine Vereinbarung zur Übertragung/Übernahme von Erziehungsaufgaben könnt ihr euch hier ausdrucken.

Aktuelles

 

 Hier gehts zur Bandbewerbung

 

be! openair 2024

Jetzt noch bis 31.10.2023 bewerben unter: bewerbung@be-openair.de

Mehr Infos unter www.be-openair.de

 

Wir suchen Bands und Solokünstler*innen!

für die Aftershow Party - Roll Off Contest am 04.05.2024 in Deining

Hier gehts zur Bewerbung und allen weiteren Informationen!

 

Unser Social Media

Instagram
Facebook
Youtube