Kommunale Jugendarbeit (KOJA)
Dr.-Grundler-Str. 9
92318 Neumarkt
Telefon: 09181 470-1438
Fax: 09181 470-6938
E-Mail: koja@landkreis-neumarkt.de
Web: koja-neumarkt.de
Die Kommunale Jugendarbeit (KOJA) ist die vom Jugendamt eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt (sogenannte örtlich öffentliche Träger) getragene Fachstelle für Jugendarbeit. Die Kommunale Jugendarbeit ist somit Teil der Jugendhilfe und bietet durch ihre Inhalte, Methoden und den Zugang zu ihren Zielgruppen ein eigenständiges Aufgabengebiet. Gesetzliche Grundlage der Arbeit bildet das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG).
Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung im Bereich der Jugendhilfe hat die Kommunale Jugendarbeit im Auftrag des Jugendamtes dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Durch das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist der Qualitätsbegriff bzw. die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe erstmalig definiert und als weitere Aufgabe der Jugendämter bestimmt worden. Für die Qualitätsentwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist die KOJA zuständig.
Die Kommunale Jugendarbeit fördert die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und unterstützt in neutraler Weise die Einrichtungen und die freien Träger der Jugendarbeit.
Weitere Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit sind z.B.: Schulung und Unterstützung von ehrenamtlichen Jugendleitern und Jugendleiterinnen, Angebote der außerschulischen Bildungsarbeit für Freizeit und Erholung, schul-, arbeitswelt- und familienbezogene Angebote, Beratung und Information in jugendrelevanten Fragen, gesetzlicher und präventiver Jugendschutz und die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS).
Ihr wollt noch mehr darüber wissen? Auf der Internetseite des Bayerischen Jugendrings bekommt ihr einen zusammenfassenden Überblick über die Aufgaben der kommunalen Jugendarbeit.