Gemeindliche Jugendpflege
Grundlagen und Hintergründe
Die Kinder- und Jugendarbeit in den Kommunen hat einen soliden gesetzlichen Hintergrund. Im Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) findet sich die Verpflichtung zur Jugendarbeit an vorderster Stelle.
Mit dem Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) erfahren die Kommunen eine besondere Aufwertung im Hinblick auf die Kinder- und Jugendarbeit, ihnen wird ein hohes Maß an politischer Verantwortung und Entscheidungskompetenz für die örtlichen Angebote der Jugendarbeit zuerkannt.
Den Kommunen fällt dabei eine wichtige Rolle bei der Förderung der Jugend zu, denn ein attraktives und breites Angebot für Kinder und Jugendliche ermöglicht eine bessere Sozialisation vor Ort und legt damit auch den Grundstein für ein Verbleiben und ein ehrenamtliches Engagement.
Dies bedeutet wiederum neue Ressourcen für die Kommunen und stärkt die Zukunftsfähigkeit.
Aufgaben und Funktionen der gemeindlichen Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger
Gemeinde Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger sind pädagogische Fachkräfte, die planende, initiierende, koordinierende und unterstützende Tätigkeiten in der Jugendarbeit einer Kommune übernehmen. Sie sind die zentralen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für Fragen und Aufgaben der Jugendarbeit in der Kommune.
Wesentliches Ziel der Tätigkeit von Gemeindejugendpflegern und Gemeindejugendpflegerinnen ist es, in den Gemeinden Bedingungen zu schaffen und zu fördern, in denen Jugendarbeit in vielfältigen Formen und unter optimalen Bedingungen möglich ist.
Informationen über die Gemeindejugendpflege auf bjr.de
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Landkreis Neumarkt
Im Landkreis Neumarkt gibt es neben den Gemeindejugendpflegerinnen und Jugendpflegern noch Streetworkerinnen und Streetworker, und Generationenmanagerinnen und Manager.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz